Methodik

Prof. Dr. Michael Decker Head of institute Professor of Technology Assessment at the Institute of Philosophy, KIT Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) copyright by KIT Presse, Kommunikation und Marketing Abdruck honorarfrei im redaktionellen Bereich Belegexemplar erbeten *** Local Caption *** copyright by KIT Presse, Kommunikation und Marketing Abdruck honorarfrei im redaktionellen Bereich Belegexemplar erbeten

Technikfolgenabschätzung ein “vergessenes” Instrument für CDR? Ein Gespräch mit Prof. Michael Decker vom KIT

Trotz hoher aktueller Relevanz setzen bislang nur wenige Unternehmen die Technikfolgenabschätzung ein, um digitale Problemstellungen damit zu analysieren, berichtet Prof. Decker. In der Vergangenheit waren es insbesondere größere Unternehmen wie Siemens oder Daimler, die große ThinkTanks zur Entwicklung und Bewertung von Zukunftsfragen hatten. Dort wurden die Methoden der Technikfolgenabschätzung intensiv genutzt.

Doch auch heute kann die Technikfolgenabschätzung als wichtiges Instrument für CDR-Aktivitäten vieler Unternehmen genutzt werden: Mit ihrem Handeln in der digitalisierten Welt lösen Unternehmen zunehmend Innovation und somit auch gesellschaftliche Veränderungen aus. Um sich verantwortungsbewusst mit ihnen und ihren Folgen auseinanderzusetzen, kann eine Technikfolgenabschätzung also von großer Bedeutung sein. Obwohl es bereits Erkenntnisse darüber gibt, wie sich die Bedürfnisse von KundInnen und NutzerInnen verändert haben, sieht Prof. Decker die Anwendung von Technikfolgenabschätzung-Methoden in der Produktentwicklung als eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, sich mit den Folgen der Digitalisierung auseinanderzusetzen: „Wenn man sich die Mühe macht, entwicklungsbegleitend Konsequenzen erkennt und sich diese anschaut, ist das mittelfristig eine stärkere Innovation“.

Digitale Verantwortung als zentrale Frage in den Projekten der Technikfolgenabschätzung

Die Ergebnisse des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am KIT ist auch für die Arbeit des Bundestags von großer Relevanz. ITAS betreibt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) berät den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels: „In der jüngeren Vergangenheit haben Digitalisierungsfragen eindeutig einen Schwerpunkt gebildet“ in der Arbeit des TAB, sagt Prof. Decker in dem Video-Interview. Während die Ministerien vor allem kontext-bezogene Fragen an das KIT richten, wie beispielsweise das Gesundheitsministerium Fragen zum demographischen Wandel oder das Forschungsministerium zur Mensch-Maschine-Interaktion, stellen viele PolitikerInnen, auch Wahlkreis-bezogene Fragen: Von der kommunalen Verwaltung bis hin zur Infrastruktur oder dem Verkehr. „Fragestellungen nach der Verantwortung und deren Verschiebung kommen immer durch den Anwendungskontext ins Spiel“, erklärt Prof. Decker.

Weitere spannende Einblicke in die Technikfolgenabschätzung, auch in Bezug auf die Corporate Digital Responsibility, erhalten Sie in dem Video-Interview mit Prof. Decker.

Was ist Technikfolgenabschätzung?

Ob Superintelligenzen oder Robotik – mit Blick auf die technologischen Fortschritte von morgen ist eine Diskussion über die möglichen Veränderungen und Auswirkungen auf die Gesellschaft von großer Bedeutung. In den 1960er Jahren in den USA entwickelt und seit den 1970er Jahren in Europa verbreitet, steht die Technikfolgenabschätzung als interdisziplinärer Bereich vor vielen Aufgaben: Neben einer technischen Beurteilung der Innovationen müssen auch wirtschaftliche und rechtliche sowie gesellschaftliche und soziale Perspektiven betrachtet werden und in die Abschätzung einfließen. Weiterhin „hat die Technikfolgenabschätzung die Herausforderung in die Zukunft zu schauen – es ist nur die Frage, wie weit“, sagt auch Prof. Decker in dem Video-Interview.

Prof. Michael Decker ist Universitätsprofessor für Technikfolgenabschätzung und leitet seit Oktober 2015 den Bereich „Informatik, Wirtschaft und Gesellschaft“ am Karlsruher Institut für Technologie. Der Schwerpunkt der Technikfolgenabschätzung liegt dabei auf dem interdisziplinären Ansatz und spiegelt sich in seiner Bereichsleitung wider.

Vor der Übernahme der Bereichsleitung engagierte sich der promovierte Physiker in der Institutsleitung des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des KIT. Er ist unter anderem Sprecher des Netzwerks Technikfolgenabschätzung (NTA), Vorsitzender des Beirats „Innovations- und Technikanalyse“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Vorsitzender des Fachbeirats „Technik im Dialog“ des Vereins der Deutschen Ingenieure (VDI) womit auch die Mitgliedschaft in der Vorstandsversammlung des VDI verbunden ist. Herr Decker ist u.a. Mitglied im Beirat des Forschungszentrums für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen (FoSS) und im Aufsichtsrat des Nationalen Instituts für Wissenschaftskommunikation (NaWik).


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Zur Methodik des CSR-Sonderpreises „CSR und Digitalisierung“

Die Bundesregierung hat am 22.09.2020 erstmalig einen CSR-Sonderpreis zum Themenfeld „Digitalisierung“ vergeben. 18 Unternehmen hatten sich in dieser Sonderpreiskategorie beworben, fünf sind in die engere Wahl gekommen: die HEAG Holding AG, die Hostsharing eG, die mitunsleben GmbH, die SAP SE und die Telefónica Deutschland Holding AG. Gewonnen hat den Sonderpreis „CSR und Digitalisierung“ die HEAG Holding AG.

Der CSR-Preis der Bundesregierung ist in diesem Jahr zum vierten Mal vergeben worden. Ausgelobt werden Unternehmen, die in zentralen Handlungsfeldern der Corporate Social Responsibility hervorragende Leistungen erbringen und damit beispielgebend zeigen, wie man Verantwortung und Unternehmenserfolg nachhaltig verbinden kann. Der Preis wird traditionell in drei Größenklassen vergeben, so dass nicht nur größere, sondern vor allen Dingen auch mittelständische sowie kleine und auch Kleinstunternehmen die Chance haben, ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu zeigen. Zusätzlich zu den CSR-Preisen in den drei Größenklassen wurden auch Sonderpreise für bestimmte Themen verliehen. „Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement“ war in diesem Jahr erneut eine ausgelobte Sonderpreiskategorie. Und der zweite, neu konzipierte Sonderpreis wurde zum Thema „CSR und Digitalisierung“ verliehen.

Der CSR-Preis der Bundesregierung

Die CSR-Preisvergabe der Bundesregierung, zu dem seit 2013 587 und im diesjährigen Wettbewerbsdurchlauf weitere 168 Bewerbungen von Unternehmen eingegangen sind, erfolgt nach einem methodisch strengen und transparenten Verfahren. Neben einer umfassenden schriftlichen Management-Befragung, werden immer auch wichtige Stakeholder der Unternehmen interviewt und in die Bewertung einbezogen. Darüber hinaus werden weitere Informationen aus Umfeld- und Branchenanalysen zusammengetragen. Erst vor diesem Hintergrund entscheidet eine aus Mitgliedern des nationalen CSR-Forums der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Staatssekretär Björn Böhning besetzte Jury in zwei Sitzungen über die Nominierungen und die Preisvergabe. Beim „allgemeinen“ CSR-Preis der Bundesregierung werden fünf CSR-relevante Aktionsfelder untersucht und „bewertet“:

UNTERNEHMENSFÜHRUNG: Wie ist CSR in der Unternehmensstrategie und in den Prozessen verankert und welche übergeordneten Zielsetzungen, Management-, Anreiz- oder Kontrollsysteme tragen zur Umsetzung bei?

MARKT: Welche Leistungen werden in Bereichen Produktverantwortung, Verbraucher- und Kundeninteressen sowie im Bereich Verantwortungsübernahme in der Lieferkette erbracht?

ARBEITSPLATZ: Welche besonderen Maßnahmen werden umgesetzt, um die Belange der Beschäftigten systematisch zu fördern?

UMWELT: Werden die ökologisch relevanten Aspekte beispielsweise in der Produktion oder in anderen Unternehmensfunktionen systematisch vorangetrieben?

GEMEINWESEN: Wie bringen sich Unternehmen aktiv in das Gemeinwesen in den Standortgemeinden ein und welcher positive Beitrag für die regionale Wertschöpfung wird geleistet?

Unter diesen fünf Aktionsfeldern, darüber gibt es einen breiten Konsens bei ExpertInnen, aber auch bei UnternehmensvertreterInnen und in der Politik, lassen sich die wichtigen Aktivitäten von Unternehmen gut zusammenfassen, die man insgesamt als „verantwortliche Unternehmensführung“ (CSR) beschreiben könnte. Sie gelten für alle Unternehmen, für große und für kleine, für Unternehmen mit einem traditionellen Geschäftsmodell, aber auch für Unternehmen mit einem „digitalen Geschäftsmodell“. Aber sie beantworten nicht die Frage, worin tatsächlich die Besonderheiten der unternehmerischen Verantwortung im Kontext der Digitalisierung liegen. Hierfür ist vom imug als Methodikpartner der diesjährigen CSR-Preisvergabe ein spezifischer Ansatz entwickelt worden.

CSR und Digitalisierung – was meint das überhaupt?

Die Digitalisierung ist ein umfassender, gesellschaftsweiter Akt der Transformation. Bereits seit einigen Jahren durchdringt Digitalisierung immer stärker unsere Lebens- und Arbeitswelten. Genauso wie die Gesellschaft als Ganzes sind von der digitalen Transformation auch Unternehmen jeglicher Größe und Branche betroffen. Digitalisierung hat Einfluss auf die Umsetzung von Geschäftsmodellen oder die Gestaltung von Geschäftsprozessen und beinhaltet damit auch unterschiedlichste Chancen- und Risikopotenziale für Unternehmen, ihre Stakeholder und die Gesellschaft als Ganzes. Verfolgt man die großen gesellschaftlichen Diskurse der letzten Jahre zum Thema Digitalisierung und wertet sie insbesondere daraufhin aus, welche Verantwortung hier mehr oder explizit den Unternehmen zu gesprochen wird, sind vier Grundpositionen zu unterscheiden (siehe Abbildung: „Positionen zur unternehmerischen Verantwortung im Kontext der Digitalisierung“).

Lizenz: imug

Auch wenn es hier um die unternehmerische Verantwortung im Kontext der Digitalisierung geht, soll der Ordnung halber auch angemerkt werden, dass neben den Unternehmen weitere Akteure (Staat, Verbraucher, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft etc.) Verantwortung zugeschrieben wird. Der aktuelle Status des gesellschaftlichen Diskurses fokussiert insgesamt eindeutig auf das „Wie“ der Digitalisierung. Und er betont gleichermaßen die Chancen und die Risiken.

Im Auftrag des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und in wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit ihm hat imug im Herbst 2019 eine repräsentative Bevölkerungsbefragung durchgeführt. Es ging um die Einstellungen und das Wissen der deutschen Bevölkerung zum Thema CDR, also auch um die Frage, was Verbraucher*innen unter einer Corporate Digital Responsibility verstehen. Da dieser Begriff unbekannt und auch schillernd ist, wurde er selbstverständlich nicht direkt abgefragt. Auf der Grundlage des geschilderten gesellschaftlichen Diskurses und weiterer Expertenkonsultationen wurden 14 Einzelthemen der Verantwortung entwickelt und Verbraucher*innen wurden danach gefragt, ob jedes einzelne Thema für sie persönlich wichtig sei, und wie die Befragten dieses oder jenes Unternehmen, zu dem sie Kundenbeziehungen unterhalten, in diesen Punkt beurteilen (siehe Abbildung: „Konstrukt / Definition der Corporate Digital Responsibility“).

Lizenz: imug

Die in der Befragung also implizit vorgenommene „Definition“ einer Corporate Digital Responsibility (in der Marktforschung wird von einem „Konstrukt“ gesprochen) konkretisiert die Vorstellung, was eine „unternehmerische Verantwortung in Kontext der Digitalisierung“ bedeuten kann. Diese Studie ist also deswegen interessant, weil die hier angewendete – man könnte sagen „vorläufige“ Definition – in der Befragung tatsächlich funktioniert und zu soliden Ergebnissen führt. Die Studienkonzeption und die interessanten Ergebnisse sind auf der Homepage des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen veröffentlicht.

Zwei Leitideen für den CSR-Preis „Digitalisierung“

Den methodischen Ansatz des CSR-Preises der Bundesregierung folgend, ging es in der Sonderpreiskategorie „CSR und Digitalisierung“ zentral um die Frage, ob in den Unternehmen Strukturen und Prozesse installiert sind und ob belastbare Arbeitsergebnisse vorliegen, die zeigen, dass sich die Unternehmen mit der „Verantwortungsdimension“ der Digitalisierung gründlich auseinandersetzen. Der Sonderpreis „CSR und Digitalisierung“ wollte also nicht „Digitalisierungs-Champions“, sondern – das ist die erste Leitidee – gerade jene Unternehmen ausloben, die sich deutlich und vorbildlich mit der sozialen und ökologischen Verantwortungsdimension der Digitalisierung auseinandersetzen, die also neben den Chancen auch in angemessener Art und Weise die Risiken der Digitalisierung beachten.

Gerade weil es keinen großen Masterplan zur weiteren Digitalisierung in Deutschland gibt, treiben Unternehmen dann das Thema Digitalisierung verantwortlich voran, wenn sie auf einen intensiven und transparenten Austausch mit ihren Stakeholdern setzen. Die zweite Leitidee betont deshalb die ernsthafte und gekonnte Einbeziehung der Stakeholder, zu denen gerade bei diesem Thema ganz an vorderer Stelle auch die Beschäftigten gehören.

Mit diesen beiden Leitideen greift der CSR-Preis der Bundesregierung auch eine zentrale Forderung des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) auf, der in seinem Gutachten „Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Welche Zukunft wollen wir gestalten?“ Räume für die Diskussion darüber anmahnte, wie eine zukünftige Digitalisierung mit gesellschaftlichen Zielen verbunden werden kann.

Management-Befragung zu fünf Handlungsfeldern

Auf der Grundlage dieser beiden Leitideen wurde eine Management-Befragung in der Tradition des CSR-Preises entwickelt und angewendet, die eine Vielzahl von Fragen und Bewertungsgesichtspunkten zu fünf Handlungsfeldern im Kontext von „CSR und Digitalisierung“ umfasste:

POSITIONIERUNG UND STRATEGISCHE AUSRICHTUNG: Hat das Unternehmen eine grundlegende Strategie in Bezug auf das Thema CSR und Digitalisierung verabschiedet?

SOZIAL-ÖKOLOGISCHER BEITRAG: Leisten die im Kontext CSR und Digitalisierung umgesetzten Maßnahmen einen unmittelbaren Beitrag zur im Unternehmen umgesetzten CSR-Strategie?

BERÜCKSICHTIGUNG VON BESCHÄFTIGTEN- UND STAKEHOLDERINTERESSEN: Wie werden Beschäftigte und Stakeholder in die mit der Digitalisierung einhergehenden Transformationsprozesse einbezogen?

DATENSCHUZT FÜR BESCHÄFTIGTE UND KUND*INNEN: Setzt das Unternehmen Maßnahmen um, die einen angemessenen Schutz von Kund*innendaten und Beschäftigtendaten gewährleisten?

MASSNAHME UND WIRKUNG: Welche umgesetzte Maßnahme markiert einen Entwicklungssprung bei der Umsetzung des Themas „CSR und Digitalisierung“?

Wie beim allgemeinen CSR-Preis, der nach Größenkategorien vergeben wird, wurden auch hier zusätzlich Stakeholder der jeweiligen Unternehmen befragt und eine Umfeld- und Branchenrecherche angeschlossen. Zu beachten ist, dass sich Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größenklassen bewerben konnten und auch bewertet wurden. Auch wurde nicht zwischen Unternehmen, deren Geschäftsmodelle im Kern „digitalisiert“ funktionieren und solchen Unternehmen unterschieden, die über Jahre in etablierten Strukturen ihr Geschäftsmodell erfolgreich entwickelt haben und die heute (mehr oder weniger intensiv) an der Transformation vorhandener Geschäftsprozesse in Richtung Digitalisierung arbeiten.

Alle fünf Unternehmen, die in die engere Auswahl gekommen sind, zeigen eindrucksvoll und für andere Unternehmen geradezu inspirierend, wie vielfältig der kreative und verantwortungsvolle Beitrag von Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf Digitalisierung in Abhängigkeit von ihrem Geschäftsmodell, ihrer Branche und ihrer Größe ausfallen kann. Der Gewinner, die HEAG Holding AG, beschäftigt sich seit 2015 intensiv mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung. Sie verbindet ihre Strategie in vielfältiger Weise mit der Nachhaltigkeitsausrichtung der Darmstädter Stadtwirtschaft und der Stadt Darmstadt selbst. Das Unternehmen überzeugte besonders mit der Ganzheitlichkeit des Ansatzes, mit dem nicht nur einzelne Projekte gefördert, sondern umfassende Lösungen und Handlungsstrategien für die “digitale Stadt“ entwickelt werden.

Link: Laudatio für die HEAG Holding AG anlässlich der Verleihung des CSR-Preises 2020

Alle 18 Unternehmen, die sich in dieser Sonderpreiskategorie beworben haben, erhalten im Übrigen ein Feedback mit einem Stärken- und Schwächenprofil. Auch das unterstreicht den Charakter des CSR-Preises der Bundesregierung, der ausdrücklich ein Lernpreis sein will.

Die Federführung für den CSR-Preis der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das imug ist der Methodikpartner des BMAS bei der aktuellen CSR-Preisvergabe. Das imug ist als spin off an der Leibniz Universität Hannover gegründet worden. Das Institut und die 1995 gegründete imug Beratungsgesellschaft ist einer der deutschen Pioniere im Bereich CSR-Forschung und -Beratung.

  • In seinem Arbeitsbereich imug | rating sind in den letzten 25 Jahren unterschiedlichste Ansätze zur Bewertung der CSR-Performance von Unternehmen entwickelt worden. imug | rating versteht sich heute als „die“ deutschsprachige Adresse für maßgeschneidertes Nachhaltigkeits-Research.
  • Im Arbeitsbereich imug | csr werden Unternehmen in allen Fragen der CSR-Strategieentwicklung und –umsetzung unterstützt. Dazu gehört unter anderem die systematische Ermittlung und Berücksichtigung von Stakeholder-Erwartungen in die Managemententscheidungen.

Ingo Schoenheit ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der imug Beratungsgesellschaft. (Foto: imug/Wirrwa)


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