Die Bedingungen, unter denen Macht, Vertrauen und Verantwortung sich einerseits konstituieren, andererseits ausgeübt werden, haben sich durch die umwälzenden technologischen, sozio-ökonomischen und politisch-gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse – Globalisierung und Digitalisierung – paradigmatisch verändert. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sind daher vor erhebliche Herausforderungen gestellt, die eine neue Grundorientierung voraussetzen.
Dies erfordert zum einen ein angemessenes Grundverständnis der drei Kategorien: Macht (sowohl als Marktmacht der Unternehmen nach außen als auch als Führung nach innen) steht nicht im Spannungs- oder Gegensatzverhältnis zu Vertrauen und Verantwortung, sondern alle drei Kategorien sind wechselseitige Bedingungen eines Grundverhältnisses. Machtausübung durch Führung bedeutet gerade nicht, den Entscheidungshorizont und die Handlungsautonomie der Geführten zu nivellieren, sondern zu orientieren – Macht nivelliert nicht die Eigenverantwortung der Geführten, sondern ermöglicht sie, indem sie sie ausrichtet (ein unternehmensinterner Ideenwettbewerb steigert bspw. die Innovationsfähigkeit des Gesamtunternehmens). Das gilt auch für die Marktmacht, die keineswegs die Herbeiführung der Handlungsfähigkeit anderer Marktteilnehmer bedeutet, sondern auf Rahmenbedingungen des freien Wettbewerbs autonomer Marktakteure basiert (Kartelle und Monopole gelten z. B. für den wirtschaftlichen Wettbewerb und für das Gemeinwohl allgemein als schädlich). Das wechselseitige Vertrauen von Marktakteuren, von Führenden und Geführten in die Verantwortlichkeit aller Beteiligten ist daher konstitutiver Bestandteil von Machtverhältnissen: Macht hat immer eine intrinsische dialogisch-ethische Dimension[1], die sich am Grundwert der Autonomie aller Beteiligten orientiert und daher ein Verhältnis gegenseitiger Anerkennung begründet[2]. Die freiheitseingrenzende Ausübung von Zwang im Modus des Befehlens hingegen steigert nicht die Macht, sondern vernichtet sie[3] – in gleichermaßen moralisch und funktional zweifelhafter Weise. Machtausübung von Freien unter Freien beruht auf Anerkennung und ist kategorial verschieden von (politischen oder ökonomischen) Interessensdurchsetzung durch Zwang.
Grundorientierung ist zweitens erforderlich mit Blick auf Verschiebungen hinsichtlich der Zuständigkeiten, aber auch der Abgrenzungen von Macht, Vertrauen und Verantwortung: In einer zunehmend dezentralisierten globalisierten und vernetzten Welt und angesichts globaler Herausforderungen (etwa dem Klimawandel) verlagert sich die Verantwortlichkeit von bisherigen zentralen Akteuren – insbesondere Staaten – zunehmend auf dezentrale Akteure wie Unternehmen und Zivilgesellschaft: Welche Verantwortung müssen Unternehmen in dieser Situation übernehmen, wo beginnt und wo endet unternehmerische Verantwortung? Wo ist die Grenze zu ziehen zwischen öffentlicher, zivilgesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Verantwortung? Könnte nicht auch ein legitimatorisches Problem bestehen, wenn eigenwohlinteressierte Unternehmen Verantwortungsbereiche übernehmen, die bislang von der gemeinwohlorientierten öffentlichen Hand bedient wurden?
Schließlich: Wie grenzen sich Vertrauen und Verantwortung voneinander ab: Reicht es, wenn Unternehmen sich bemühen, das Vertrauen der Gesellschaft (zurück) zu gewinnen, um verantwortlich zu agieren (Social Compliance)? Was ist, wenn die – etwa medial gepushte – Werteorientierung der Gesellschaft selbst zweifelhaft ist oder wenn konkrete gesellschaftliche Ansprüche an Unternehmen schlichtweg nicht gerechtfertigt sind? Blindes Vertrauen (etwa bei Versprechen großer IT-Konzerne, die Welt „besser“ zu machen) bedeutet nicht Annahme von Verantwortung, und die Herstellung von Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Werten (etwa mit fragmenthaften Meinungsumfragen) ist allein noch kein verantwortungsethischer Maßstab.
Was bedeutet die oben beschriebene Wechselwirkung zwischen Macht, Vertrauen und Verantwortung für den digitalen Transformationsprozess? Was ist das „Besondere“ an Digitalisierung, sodass man inzwischen sogar von „Corporate Digital Responsibility“ (CDR) spricht? Welche spezifisch „digitale“ Verantwortung sollen die Unternehmen tragen und wo findet sie ihre Grenzen?
Einerseits spielt die Digitalisierung eine Rolle bei den „klassischen“ CR-Themen, wie etwa Ressourcenschonung bei der Nutzung digitaler Produkte oder der Förderung von Bildungsangeboten. Andererseits hat aber die digitale Transformation eine ganz spezifische Auswirkung auf den Dreiklang „Macht-Vertrauen-Verantwortung“:
Datengestütze Machtausübung im Sinne von „Data Driven Decision Making“ (DDDM) steht zum einen vor der Herausforderung, die Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger zu stützen, ohne sie jedoch komplett auf die algorithmischen Systeme zu verlagern (etwa bei Personalentscheidungen, bei der Produktentwicklung oder bei Kundenbeziehungen). Um Vertrauen herzustellen, ist Transparenz und Nachvollziehbarkeit von datenbasierten Entscheidungsstrukturen und Dienstleistungen notwendig. Es geht dabei um die praktische Befähigung von Mitarbeitern und Kunden, die Gründe für bestimmte Entscheidungen und für die intrinsische Logik bestimmter Produktangebote nachzuvollziehen und sich ggf. in die Prozesse aktiv einbringen zu können. Das Vertrauen in das datengestützte Unternehmenshandeln hängt weiterhin von der Fähigkeit ab, die Zwecke und die Grenzen des Einsatzes der digitalen Technologien mitzubestimmen. Die immer größere Marktmacht einiger weniger IT-Unternehmen (etwa der sogenannten „GAFAM“-Unternehmen) wirft schließlich die Frage nach der „digitalen Souveränität“ auf, inwiefern die IT-Infrastruktur einer Gesellschaft sich in die Abhängigkeit von marktmächtigen globalen Akteuren begeben kann. Kann beispielsweise ein Staat darauf vertrauen, dass die Nutzung von bestimmten IT-Produkten nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis mit bestimmten IT-Anbietern führt und ihn sogar politisch erpressbar macht? Ein balancierter Dreiklang von Macht, Verantwortung und Vertrauen wird dann hergestellt, wenn die digitale Technologie die Orientierung schafft und den Entscheidungshorizont sowie die Handlungsautonomie einzelner Akteure erweitert und nicht verengt.
Nicht zuletzt bringt die Digitalisierung eine zunehmende Verschiebung der Verantwortungszuständigkeiten zwischen Staat und Unternehmen mit sich (man denke z.B. an die Verpflichtung der Streamingdienste, beleidigende Inhalte eigenständig zu verifizieren und zu löschen). Dies wirft eine grundsätzliche Frage auf, inwiefern und in welchen Fällen die Verantwortungsübernahme durch Unternehmen geboten ist und in welchen Fällen sich die dauerhafte Übernahme von quasi-hoheitlichen Aufgaben oder die Förderung des selbstdefinierten „Gemeinwohls“ durch die Privaten geradezu demokratieschädigend auswirken kann.
Um das konstruktive Gleichgewicht zwischen Macht, Vertrauen und Verantwortung auch im digitalen Zeitalter aufrecht zu erhalten, nimmt die Frage nach dem gemeinsamen Werterahmen in einer globalisierten Digitalökonomie eine zentrale Rolle ein. Welchen Wertmaßstäben sollen sich die Unternehmen für die Orientierung in der digitalisierten Welt bedienen? In welchen Bereichen ist die Verantwortungsübernahme geboten, und in welchen wäre sie selbst verantwortungslos? Wie können Werteorientierung und Sicherung der Konkurrenzfähigkeit in Einklang gebracht werden? Wie kann so etwas wie „Digital Fairtrade“ ausgestaltet werden?
Die Schlüsselherausforderung für Unternehmen des 21. Jahrhunderts ist es, eine eigenständige autonome Verantwortungskompetenz zu entwickeln. Wer das immer noch als „soft skill“ begreift, muss sich dem „hard fact“ stellen, als ökonomischer Marktteilnehmer und korporatives Gesellschaftsmitglied aussortiert zu werden.
[1] Vgl. Booms, Martin (2011): Verantwortung, Macht und Führung. Versuch einer dialogisch-ethischen Neubestimmung. In: Schmidt, Matthias/Schank, Christoph/Vorbohle, Kristin (Hrsg.) (2011): Kooperation und Verantwortung. München/Mering: Hampp Verlag.
[2] Dies entspricht dem Würdeprinzip des kantischen kategorischen Imperativs, wonach jeder Mensch als autonomes Wesen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit auch als Zweck an sich selbst anerkannt werden soll.
[3] Zu dieser wichtigen Unterscheidung von Macht und Gewalt vgl. Arendt, Hannah (2000): Macht und Gewalt. In: dies.: In der Gegenwart. Übungen im politischen Denken II. Hg. v. U. Lodz. München/Zürich: Piper Verlag.
Prof. Dr. Martin Booms ist Ethiker und Gründungsdirektor der Akademie für Sozialethik und Öffentliche Kultur in Bonn. Er hat eine Professur für Philosophie an der Alanus Hochschule Alfter und lehrt regelmäßig an der Universität St. Gallen im Bereich Wirtschafts-/ Unternehmensethik sowie Digitalethik.
Dr. Nikolai Horn ist Philosoph, Project Manager beim ITBeratungshaus Capgemini und ab 1.05.2020 Mitarbeiter beim Thinktank iRights.Lab. Nach seinem Studium der Philosophie arbeitete er am Lehrstuhl des damaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn und promovierte mit einer interdisziplinären Arbeit zum Grundrecht der Gewissensfreiheit. Von 2015 bis 2017 war Horn als Referent für Grundsatzfragen bei der Stiftung Datenschutz für konzeptionelle Inhalte verantwortlich. Nikolai Horn befasst sich außerdem seit einigen Jaren in Essays, Zeitungsartikeln und Vorträgen mit dem Thema „,Digitale Ethik”.