CDR muss ressortübergreifend umgesetzt werden

Bayern ist ein Vorreiter in Sachen CDR: Das bayerische Verbraucherschutzministerium finanziert mit der Themenplattform Verbraucherbelange bereits seit 2017 in erheblichem Umfang CDR-Maßnahmen

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Die Geschichte ressortübergreifender Zusammenarbeit zu CDR in Bayern ist eng verbunden mit der Geschichte des Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B), das seit 2020 Teil der Bayern Innovativ geworden ist. Das ZD.B wurde 2015 als ressortübergreifende Einrichtung zur Begleitung und Stärkung der Digitalisierung in der bayerischen Wirtschaft gegründet. Dies geschieht über sogenannte Themenplattformen, kleine und agile Organisationseinheiten, die im Auftrag unterschiedlicher Landesministerien die Digitalisierung in ihren jeweiligen Fachgebieten voranbringen. Anfangs war die inhaltliche Auswahl beispielsweise mit den Themenplattformen Digitale Produktion, Digitalisierung im Energiebereich oder Vernetzte Mobilität noch vorwiegend von ökonomischen Zielen geprägt. Im weiteren Verlauf kamen mit der Themenplattform Verbraucherbelange in der Digitalisierung, die durch das Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert wird und deren Leitung mir übertragen wurde, sowie der Themenplattform Arbeitswelt 4.0, die 2018 vom Bayerischen Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingerichtet wurde, auch gesellschaftliche Fragestellungen hinzu. Der Vorteil daran, Initiativen mehrerer Ressorts unter einem Dach zu vereinigen, ist, dass diese sehr unkompliziert ressortübergreifende Aktivitäten durchführen können: Sie verfügen über ein eigenständiges Budget und haben kurze Wege in ihre jeweiligen Fachressorts – sie sind sozusagen die Schnellboote des staatlichen Digitalökosystems in Bayern. Das ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für alle Digitalthemen, darunter auch das Thema CDR.

Nur mit ressortübergreifender Zusammenarbeit wird man der Vielfalt von CDR gerecht

Insbesondere die Themenplattform Verbraucherbelange wurde faktisch mit dem Auftrag gegründet, Impulse für mehr CDR zu setzen: Ihr Auftrag ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, in der Digitalisierung verbraucherfreundlicher zu werden. Bereits 2018 griff die Themenplattform dazu den Begriff CDR auf, trug ihn in das Verbraucherschutzministerium hinein und verankerte das Thema damit in der strategischen Ausrichtung der Themenplattform. Das Spektrum der Themenplattform ist dabei äußerst vielfältig und reicht von der Durchführung von Veranstaltungen z. B. zur Implementierung von Privacy by Design über Fachvorträge, Whitepaper und Studien zu CDR bis hin zur Entwicklung von CDR-Software und der Konzeption und Durchführung des oben genannten CDR-Awards 2021. Das ressortübergreifende Denken erstreckt sich bis in das strategische Beratungsgremium der Themenplattform, das mit einer wirtschaftlichen Sprecherin (Christin Eisenschmid), einem wissenschaftlichen Sprecher (Prof. Dr. Dirk Heckmann) und einem verbraucherpolitischen Sprecher (Prof. Dr. Christian Thorun) für CDR maßgebliche Stakeholdergruppen zusammenbringt.

Doch wäre die Themenplattform Verbraucherbelange allein für das Thema CDR in Bayern zuständig, würden maßgebliche Aspekte von CDR durch die Ausrichtung ausschließlich auf Konsumierende ausgeblendet – denn beispielsweise zählen Mitarbeitende nicht zur Zielgruppe, stellen jedoch wichtige Stakeholder im Kontext CDR dar. Erst durch die Einrichtung der Themenplattform Arbeitswelt 4.0 am ZD.B, die durch das bayerische Arbeitsministerium gefördert wird und die unter anderem das Thema CDR bearbeitet, wird seit 2018 auch durch das ZD.B diese Dimension von CDR angegangen. Dazu kooperieren beide Themenplattformen regelmäßig in Form gemeinsamer Veranstaltungen, Publikationen und Vorträge, die die relevanten Aspekte von CDR aus Sicht der Mitarbeitenden und VerbraucherInnen behandeln.

Ebenso würden viele weitere Aspekte von CDR, die nicht direkt mit Verbraucherschutz zu tun haben, auftragsbedingt ausgeblendet. Doch die oben beschriebene, unkomplizierte Kooperationsmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Themenplattformen erlaubt eine wirklich umfassende Betrachtung aller Aspekte von CDR, indem weitere Plattformen wie Cybersecurity, Gesundheit und Medizin oder Smart Cities and Regions bedarfsgemäß in die CDR-Aktivitäten des ZD.B eingebunden werden. So veröffentlichten die Themenplattformen Verbraucherbelange und Mobilität 2020 eine gemeinsame Broschüre zur Zukunft der Mobilität aus Konsumierendensicht, die sich mit vielen Fragen unternehmerischer wie auch gesellschaftlicher Verantwortung im Mobilitätsbereich auseinandersetzt. Über die Kooperation mit der Themenplattform Gesundheit und Medizin wiederum konnte der von der Themenplattform Verbraucherbelange entwickelte Data Process Modeler, eine free and open source Software für bessere Transparenz von Datenverarbeitungen, in der Gesundheitsbranche etabliert werden – ein Use Case, der zu Beginn der Softwareentwicklung noch nicht bestand.

Dieser übergreifende Ansatz gilt auch für den CDR-Award 2021. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können sich in drei Kategorien bewerben, die die jeweiligen Schwerpunkte der beteiligten Ministerien widerspiegeln: CDR und Verbraucherbelange, CDR und Mitarbeitende und CDR und Neue Geschäftsmodelle. Hinter jeder dieser Kategorien steht ein bayerisches Landesministerium mit einer Schirmherrschaft. SchirmherrInnen des Awards sind Verbraucherschutzminister Glauber, Arbeitsministerin Trautner und Wirtschaftsminister Aiwanger. Auch stellen alle drei Ministerien Mittel zur Durchführung des Awards zur Verfügung. Mit VertreterInnen aus Wirtschaft, Verbraucherschutz – darunter auch das CDR-Ressort des Bundesverbraucherschutzministeriums –, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft hat auch die Jury des CDR-Awards umfassende Expertise in allen Bereichen von CDR.

Was sich wie eine lineare Erfolgsgeschichte liest, ist natürlich geprägt von Umwegen, Sackgassen und daraus resultierenden Lehren.

Keine Erfolgsgeschichte ohne Lerneffekte

Was sich wie eine lineare Erfolgsgeschichte liest, ist natürlich geprägt von Umwegen, Sackgassen und daraus resultierenden Lehren. Zu Beginn haben wir mit der Themenplattform Verbraucherbelange ein Weiterbildungsformat für angehende EntwicklerInnen zum Thema Privacy by Design konzipiert – ein Thema, das eine der komplexesten Dimensionen von CDR adressiert. Zwar war die Nachfrage nach der Weiterbildung groß – wir haben sie an Hochschulen und Universitäten in ganz Bayern durchgeführt –, aber die Wirkung war im Vergleich zum Aufwand eher gering: Mit den uns zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen konnten wir gut zweihundert Personen schulen. Dies bedeutete jedoch bereits eine starke Auslastung des Teams, obwohl es sich nur um eine Aktivität von vielen handeln sollte. Um mehr Personen erreichen und das Thema Privacy by Design stärker in die Breite tragen zu können, haben wir daher unsere Strategie geändert: Die Weiterbildungen wurden weitgehend eingestellt, dafür haben wir gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Webseite gelauncht, die EntwicklerInnen dabei hilft, Privacy by Design umzusetzen.  Die Kehrseite der Medaille ist natürlich der fehlende, persönliche Kontakt, den man bei einer Weiterbildung hat. Trotzdem können wir so mit den gegebenen Ressourcen, die im Verbraucherschutz nun einmal beschränkt sind, mehr erreichen.

Auch arbeiten wir heute mehr als zu Beginn mit Branchenverbänden zusammen, während wir anfangs vor allem selbst auf Unternehmen zugegangen sind. Das machen wir zwar bei für unsere Themen besonders relevanten Unternehmen nach wie vor, aber immer mehr Branchenverbände sind an Inhalten für ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema CDR interessiert. Dadurch ergibt sich eine Win-Win-Situation: Die Branchenverbände können unsere Inhalte, die ja mit Steuergeldern finanziert und deshalb unter freien Lizenzen verfügbar sind, nutzen und wir freuen uns über die zusätzliche Reichweite. Nur so schaffen wir es, CDR auch wirklich in die Breite zu tragen.

Ausbaufähig ist – und das gilt meiner Meinung nach für den CDR-Diskurs insgesamt – die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Diese leisten oft hervorragende Arbeit, indem sie auf Missstände in Unternehmen und Politik hinweisen. Solche dezidiert kritischen Stimmen brauchen wir auch in der CDR-Debatte, um nicht betriebsblind zu werden. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass wir nicht jedes zarte CDR-Pflänzchen als ungenügend brandmarken und so im Keim ersticken. Das ist ein Drahtseilakt, den wir noch austarieren müssen. Ebenso gilt es, die bundesländerübergreifende Vernetzung von CDR-Initiativen mehr ins Auge zu fassen. Über das BMJV sind wir mit der Bundesebene in regem Austausch; inzwischen gibt es aber unzählige weitere Projekte, Initiativen und Forschung in den Bundesländern, die auf eine verantwortungsvolle Digitalisierung hinwirken.

Kein anderes Bundesland beschäftigt sich in ähnlichem Umfang sowohl inhaltlich als budgetär mit dem Thema CDR.

Es gibt noch viel zu tun

Kein anderes Bundesland beschäftigt sich in ähnlichem Umfang – sowohl inhaltlich als budgetär – mit dem Thema CDR. Dies ist nur möglich, da sich Bayern mit Bayern Innovativ und dem dort angesiedelten ZD.B eine Innovationsagentur leistet, die eigene Impulse setzen und auch ressortübergreifende Themen ohne großen Abstimmungsbedarf bearbeiten kann. Zu verdanken ist dies insbesondere dem jahrelangen finanziellen Engagement des bayerischen Verbraucherschutzministeriums.

Es liegt aber auch noch viel Arbeit vor uns: Wie schaffen wir eine stärkere, bundesländerübergreifende Vernetzung der zahlreichen CDR-Aktivitäten, die es inzwischen gibt? Wie binden wir die Zivilgesellschaft zukünftig besser ein? Wie holen wir das Bewusstsein für CDR aus der Blase der bereits CDR-Begeisterten und tragen es in noch mehr Unternehmen, insbesondere auch mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? Mit solchen ressort- und sektorübergreifenden Stakeholderprozessen tun wir uns nach wie vor schwer in Deutschland – dabei sind sie entscheidend für eine Gestaltung von CDR und vielen weiteren Zukunftsthemen. Denn nur so wird man der Komplexität der heutigen Welt gerecht und kann Lösungen entwickeln, die auf breite Akzeptanz stoßen.


Dominik Golle setzt sich in unterschiedlichen Rollen seit 10 Jahren für eine verantwortliche Digitalisierung ein. In seiner derzeitigen Position als Leiter der Themenplattform Verbraucherbelange des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums entwickelt er Strategien und Werkzeuge für eine verbraucherfreundliche Digitalisierung und ist Autor zahlreicher Publikationen und Vorträge zu Corporate Digital Responsibility. Er absolvierte einen Master of Public Policy an der Hertie School of Governance und hat in Konstanz, Abuja, Barcelona und Berlin studiert.


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CDR Admin

Expert für digitale Verantwortung von Corporate Digital Responsibility