Zwölf Bundesländer haben unsere Anfrage beantwortet. Zentrale Erkenntnis: die Zuordnung des Themas CDR zu MinisterInnen bzw. SenatorInnen fällt divers aus. Grundsätzlich können aus den Antworten fünf Merkmale der strukturellen und inhaltlichen Verankerung identifiziert werden:
- Ein federführendes Ressort zuständig für CDR (mit Beteiligung weiterer Ressorts)
- Mindestens zwei federführend zuständige Ressorts
- Ressortübergreifendes Verständnis
- Keine Verankerung des Themas
- Schaffung von zusätzlichen formalisierten Institutionen, die sich mit CDR auseinandersetzen
Insbesondere die unterschiedliche inhaltliche Zuweisung des Themas bei den beiden ersten Ausprägungsformen ist dabei interessant und kann grob in drei verschiedene Perspektiven eingeteilt werden. Die Verankerung erfolgt dabei zumeist innerhalb der drei Bereiche Wirtschaft, Nachhaltigkeit/Umwelt oder Digitalisierung, teilweise auch in einer Kombination der Bereiche. Einzig in Bremen wird das Thema dem Finanzressort zugewiesen. Eine Gemeinsamkeit in den Antworten der meisten Bundesländern ist, dass CDR als Querschnittsthema verstanden wird.
Dieses Verständnis wird in der dritten Ausprägungsweise am stärksten betont. Das ressortübergreifende Verständnis spiegelt sich insbesondere in den Bundesländern wider, die eine übergreifende Digitalstrategie etabliert haben (z.B. Rheinland-Pfalz).
Das fünfte Merkmal bezieht sich vor allem auf Bayern und Nordrhein-Westfalen, die neben der Verankerung in einem federführenden Ressort Institutionen gegründet haben. Seit 2019 wird im Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B) ein Projekt vom Bayrischen Verbraucherschutzministerium finanziert, das sich konkret dem Thema CDR widmet. Das Wirtschafts- und Digitalministerium aus Nordrhein-Westfalen hat Anfang 2020 das „Zentrum für Wirtschaft und digitale Verantwortung“ ins Leben gerufen.
Im Hinblick auf konkrete CDR-Projekte unterscheiden sich die Bundesländer ebenso. Auch hier ist der thematische Inhaltsdreiklang Wirtschaft-Nachhaltigkeit-Digitalisierung zu erkennen. Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben Beispielprojekte in dem Bereich Corporate Social Responsibility genannt. So plant Baden-Württemberg CDR als eine der Aufgaben der Cybersicherheitsagentur ein. In Bayern ist CDR im übergeordneten Thema Verbraucherschutz mit konkreten CDR-Projekten (z.B. Software-Entwicklung für bessere Datentransparenz von Unternehmen) integriert. Brandenburg und Sachsen sehen die Zuständigkeit insbesondere bei Unternehmens- und Branchenverbänden. Eine eher implizite Vorgehensweise liegt etwa in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und im Saarland vor, bei denen in den übergeordneten Digitalstrategien eine Verankerung des Themas vorliegt.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Frankfurter Erklärung ist es interessant, die festgestellte Heterogenität etwas genauer zu betrachten. Im Rahmen des D17-Gipfeltreffens der DigitalministerInnen bzw. -senatorInnen am 27. September 2019 in Frankfurt am Main, wurde die Frankfurter Erklärung verabschiedet, in der folgender Absatz enthalten ist:
„Es ist uns ein Anliegen, klare Spielregeln für den digitalen Austausch von Waren und Dienstleistungen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Gewerbetreibenden und der damit verbundenen Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erreichen. Dazu brauchen wir eine „digitale Agenda für das Recht“. Spezifische grenzüberschreitende Regelungen, etwa in Fragen der Transparenz, des Kundenschutzes, des Datenschutzes und der Datensicherheit, sind für digitale Dienste und Produkte erforderlich.“
Die Anfragen an die Bundesländer haben gezeigt, dass das Thema größtenteils als länderübergreifende Aktivität weiterverfolgt werden soll, die Relevanz wurde betont, ein konkreter Zeitplan steht derzeit noch nicht fest. Das Saarland plant darüber hinaus ein Saarländisches Digitalisierungsgesetzbuch, in dem CDR im Rahmen eines Digitalisierungsgrundsätzegesetz eingebettet sein soll.