Das übergeordnete Ziel der Datenstrategie ist die Etablierung eines einheitlichen europäischen Datenraums mit demokratischer Nutzung durch die Gesellschaft. Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen sagte dazu: „Ich will, dass dieses digitale Europa das Beste widerspiegelt, das Europa zu bieten hat – Offenheit, Fairness, Vielfalt, Demokratie und Vertrauen“. Auch wenn der Begriff der Corporate Digital Responsibility nicht explizit erwähnt wird, sind doch Anknüpfungspunkte in der Datenstrategie deutlich erkennbar, wie die folgenden Beispiele zeigen:
- In der Einleitung wird der Fokus auf die Interessen der Individuen gelegt. Da diese die Daten generieren, sollte auch die Nutzung und das Sammeln der Daten im Einklang mit den europäischen Werten, Grundrechten und Regeln sein.
- Für die EU bestehe die Möglichkeit, ein Rollenmodell für gesellschaftliches Empowerment durch Daten zu sein. Darauf basierend könnten Unternehmen und der öffentliche Sektor bessere Entscheidungen treffen.
- Die Positionierung Europas und die Entfaltung eines europäischen Potenzials sollen anhand einer Balance zwischen hoher Datennutzung sowie Datenflüssen und gleichzeitiger Sicherstellung umfangreicher Privatsphäre, Sicherheit, Schutz und ethischen Standards erfolgen.
- Nicht nur durch die bessere Nutzung von Daten, auch durch den verantwortungsvollen Umgang mit diesen, soll Wertgenerierung für die Wirtschaft und die Gesellschaft erfolgen. Da die Verarbeitung von Daten mit wenig Kosten einhergeht und Daten nicht nur von einzelnen Unternehmen oder Personen genutzt werden können, sollte dieses Potenzial im Sinne der Individuen sowohl von Gesellschaft als auch Wirtschaft genutzt werden.
- Eine Förderung von Datenaustausch zwischen Unternehmen soll erfolgen, z. B. im Hinblick auf Nutzungsrechte von co-generierten Daten sollen existierende Hürden identifiziert werden und eine Klärung von Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten erfolgen.
- In Bezug auf das Gesundheitswesen soll den BürgerInnen versichert werden, dass nach Zustimmung der Datenteilung, diese Daten auf ethische Weise genutzt werden und die Zustimmung jederzeit rückgängig gemacht werden kann.
- Insgesamt schlägt die EU den Weg ein, keine zu detaillierten, vorab formulierten Gesetzesregelungen zu fordern, sondern wählt einen agilen Governance-Ansatz.
Informationen EU-Datenstrategie und Whitepaper KI:
Die Datenstrategie der Europäischen Kommission kann hier vollständig eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-european-strategy-data-19feb2020_en.pdf
Das Whitepaper zu KI ist hier zu finden: https://ec.europa.eu/info/files/white-paper-artificial-intelligence-european-approach-excellence-and-trust_de
An der öffentlichen Konsultation kann hier bis zum 31.5.2020 teilgenommen werden, nachdem ein Account angelegt wurde: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/AIConsult2020
Das Whitepaper/Weißbuch ist ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen zur KI, das bis zum 19. Mai 2020 zur öffentlichen Konsultation steht. Es werden darin politische Optionen genannt, z. B. für die Verwirklichung eines koordinierten, europäischen Konzepts für menschliche und ethische, aber auch innovative und zu fördernde technologische Aspekte von KI. So soll etwa eine Debatte darüber angeregt werden, in welchem Kontext eventuelle Ausnahmen für den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software gemacht werden könnten bzw. sollten. Das Whitepaper steht unter anderem unter der Prämisse, dass die EU Technologieführerschaft gewahrt werden soll. Auch hier sind einige Anknüpfungspunkte zu Corporate Digital Responsibility vorhanden:
- Vertrauenswürdigkeit wird als Voraussetzung von Akzeptanz der KI verstanden, so dass hier ein wesentlicher Grundstein liegt, der unter anderem durch Sicherheit und Zuverlässigkeit widergespiegelt wird. Ziel ist es daher, ein „Ökosystem für Vertrauen“ zu schaffen.
- Europäische KI soll auf den europäischen Werten und Grundrechten wie Menschenwürde und Schutz der Privatsphäre fußen.
- Umweltauswirkungen von KI müssen in der gesamten Lieferkette verstanden werden.
- Vermittlung von KI-Kompetenzen nicht nur übergreifend für BürgerInnen, auch für EntwicklerInnen sollen etwa Ethik-Leitlinien in die Ausbildung integriert werden.
- Etablierung eines zukünftigen europäischen Regulierungsrahmens für eine vertrauenswürdige KI mit dem Schwerpunkt auf Vorschriften zum Schutz der Grundrechte.
Das Fazit des 32 Seiten umfassenden Whitepapers beginnt mit folgendem Absatz:
„KI ist eine strategische Technologie, die viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt bietet, sofern sie auf den Menschen ausgerichtet, ethisch und nachhaltig ist und die Grundrechte und -werte achtet. KI bietet wichtige Effizienz- und Produktivitätsgewinne, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und das Wohlergehen der Bürger verbessern können. Sie kann auch dazu beitragen, Lösungen für einige der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen zu finden, darunter die Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit und dem demografischen Wandel, der Schutz unserer Demokratien und, soweit erforderlich und verhältnismäßig, die Kriminalitätsbekämpfung.“
Diese Zukunftsperspektive der Europäische Kommission stellt bewusst höchste Anforderungen und formuliert damit implizit, dass Unternehmen, die maßgeblich an der Entwicklung von KI-Technologien beteiligen sind, diesen im Sinne einer nachvollziehbaren CDR entsprechen.